Kündigung des Mietvertrages
Einer der zentralen Streitfälle im Mietrecht ist die Frage
der Kündigung eines Mietverhältnisses durch einen Vermieter/Vermieterin wegen
Zahlungsverzug oder wegen Eigenbedarfs. Die Gesetzgebung in diesem Bereich der
Rechtsnormen ist sehr komplex für Menschen, die nicht oft auf solche Probleme
stoßen. Wenn Sie als Vermieter ein ordentliches Kündigungsschreiben eines
Mietvertrages schreiben wollen oder sich als Mieter gegen eine rechtswidrige
Kündigung durch einen Vermieter wehren wollen, empfehle ich Ihnen in diesen
Fällen dringend, sich so zeitnah wie möglich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Bei solchen Wohnungsstreitigkeiten haben die richtige Formulierung und die
rechtzeitige Reaktion einen großen Einfluss auf den endgültigen Ausgang des
Verfahrens.
Verpflichtung zu Reparaturarbeiten
Zudem wird oft die Reparaturpflicht des Mieters bestritten
und im Gegenzug die Pflicht des Vermieters zur Rückzahlung der Kaution in
Abhängigkeit von den durchgeführten Reparaturarbeiten. Nach geltendem Gesetz
ist der Vermieter verpflichtet,
Instandsetzungsarbeiten/ Reparaturen/ Schönheitsreparaturen in den dem Mieter
überlassenen Wohnungen durchzuführen. Bei einem Einzelvertrag hat er aber das
Recht, diese Verpflichtung auf den Mieter/ die Mieterin zu übertragen.
Wie oben bereits erwähnt, entsprechen vorgefertigte
Verträge, die z. B. im Internet heruntergeladen und von den Parteien ohne
anwaltliche Prüfung angewandt werden, oft in vielen Punkten nicht den heutigen
Gesetzen im Bereich des Wohnungsrechts. Dies führt dazu, dass der Mieter trotz
einschlägiger Vertragsklauseln dennoch keine Schönheitsreparaturen durchführen
muss. Weder zu Beginn des Mietvertrags, noch im Laufe der Zeit, noch beim
Auszug aus einer Mietwohnung. Mehr noch, er hat dann das Recht, vom Vermieter
zu verlangen, dass er während der Laufzeit des Mietverhältnisses solche
Reparaturen durchführt.
Ob die Klauseln des Vertrages zu den Schönheitsreparaturen
in Ihrem Fall gelten? Ich helfe Ihnen gerne, dies herauszufinden, wenn Sie mich
für eine Beratung im Bereich des Mietrechts kontaktieren.
Mieterhöhungen
Für den Fall, dass der Mietvertrag selbst keine Erhöhung
der Miete für eine Wohnung vorsieht, bieten die Rechtsnormen des Mietrechts in
einer Reihe von Fällen eine solche Möglichkeit. Sowohl der Mieter als auch
Wohnungseigentümer sollten sich bei dieser komplexen Thematik darüber im Klaren
sein, dass man sich zur rechtlichen Prüfung dieser Frage bzw. der Möglichkeit,
sich gegen die Mieterhöhung zu wehren, umgehend an einen im Bereich des
Mietrechts tätigen Rechtsanwalt wenden sollte.
- Geltendmachung von Mietschulden, Verhandlungen mit
Schuldnern;
- Rechtliche Unterstützung bei der Auseinandersetzung bez.
einer Eigentumswohnung im
Zusammenhang mit der Scheidung von Ehegatten;
- Gestaltung eines Mietvertrags;
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Mietminderung bei
Wohnungsmängeln;