Als Rechtsanwalt, der lange Zeit im Bereich des
Sozialrechts tätig ist, weiß ich, dass viele Sozialhilfeempfänger oft zögern,
sich an einen Rechtsbeistand zu wenden, weil sie sich von den anfallenden
Anwaltskosten davon abhalten lassen. Es gibt viele Möglichkeiten, dieser Frage
zu begegnen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die
die Leistungen eines Rechtsanwalts im Sozialrecht umfasst, dann übernimmt sie
möglicherweise die Kosten für die Beratung im Rahmen des Versicherungsvertrags.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen Berechtigungsscheins für Beratungshilfe
zu bekommen. Mit diesem übernimmt der Staat die Kosten des Rechtsanwalts für
die Erstberatung und außergerichtliche Tätigkeit in vielen Rechtsbereichen. Für
die Klage beim Sozialgericht besteht die gesetzliche Möglichkeit,
Prozesskostenhilfe zu beantragen und zu bekommen, wenn u. a. Ihr Einkommen die
festgelegten Grenzen nicht erreicht und das Gerichtsverfahren hinreichende
Aussicht auf Erfolg hat. Wichtig zu wissen ist auch, dass
Sozialleistungsträger, wie z. B. das Jobcenter, verpflichtet sind, Ihre
Anwaltskosten zu übernehmen, wenn der Fall vor Gericht oder im vorgerichtlichen
Verfahren wegen Fehlentscheidungen der Sozialleistungsträger gewonnen wird.
Rechtsanwalt