Verkehrsverstöße. Bußgeldverfahren.
Fahrverbote
Sind Sie bei Rot über eine Ampel gefahren, haben die
Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, werden beschuldigt, Ihr Mobiltelefon
beim Lenken eines Fahrzeugs benutzt zu haben, unter Alkoholeinfluss gefahren zu
sein oder andere Verkehrsverstöße begangen zu haben? Nachdem Sie mit solchen
Vorwürfen von der Polizei angehalten wurden oder ein Geschwindigkeitsmessanlage
am Straßenrand blitzen sahen, legen sich die ersten Emotionen und Sie müssen
von Anfang an so rational wie möglich handeln. Haftung für Verkehrsverstöße
gibt Ihnen wiederum umgekehrt eine Reihe von Rechten gegenüber Strafverfolgungsbehörden.
Erstens haben Sie in jedem Stadium des Ordnungswidrigkeiten- oder
Strafverfahrens das Recht, nicht auszusagen und auch sich selbst nicht zu
belasten. Zweitens haben Sie das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren,
bevor Sie irgendwelche Aussagen machen. In diesem Zusammenhang meine klare
Empfehlung. Nutzen Sie dieses Recht und wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.
Steht die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum? Wird Ihnen
in einem Bußgeldbescheid für einen bestimmten Zeitraum ein Fahrverbot erteilt?
Dies ist eine sehr komplexe Rechtsangelegenheit, bei der es sehr ratsam ist,
auf die Dienste eines Anwalts zu vertrauen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um
Ihre Chancen auf das bestmögliche Ergebnis in Ihren Fall zu erhöhen.
Autokauf und damit verbundene
Streitigkeiten
Das Zivilrecht in Deutschland, bezogen auf Verträge über
den Kauf und Verkauf von Autos als bewegliche Sachen, ist gesetzlich selbst
stark geregelt. Darüber hinaus wurden wichtige, praktisch grundlegende
Auslegungen dieser Normen von den höheren Gerichten in Zivilsachen vorgenommen.
Auch im Rechtsgebiet Autokaufrecht vertrete ich Sie in allen Streitigkeiten.
Eine häufige Streitquelle ist die Situation, dass sich das
von Ihnen gekaufte Auto als mangelhaft erweist und somit nicht den
Eigenschaften aus dem Kaufvertrag entspricht (mangelhaft). Es kann auch eine
höhere Laufleistung aufweisen als vom Verkäufer angegeben oder einen Unfall
gehabt haben, obwohl der Verkäufer Ihnen versichert hat, dass das Auto zuvor
keinen Unfallschaden erlitten hat (unfallfrei).
Die unternommenen Schritte gleich am Anfang dieser
Situation spielen in solchen Fällen eine entscheidende Rolle, ob Sie bei der
Ausübung Ihrer Rechte die gewünschten Ergebnisse erzielen können. Wenden Sie
sich an Ihren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Anwalt. Bereits im
ersten Beratungsgespräch wird die richtige Strategie zur Wahrnehmung Ihrer
Rechte erörtert.