Immobilienkaufrecht

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist eine wichtige Entscheidung im Leben eines jeden Mandanten, oft ein wesentlicher Teil der lebenslangen Planung. Sowohl als Eigenheim oder als eine attraktive Anlagemöglichkeit. Es wird daher dringend empfohlen, sich bereits vor Vertragsabschluss zu diesem Rechtsanspruch anwaltlich beraten zu lassen.   

Sie haben Fragen zu Grundbuchinhalten, Grundschuld, Bauverträgen? Im Rechtsgebiet Immobilienrecht helfe ich Ihnen bei der Erstellung oder Prüfung eines vorgefertigten Vertrages über den Kauf oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks, erläutere den Prozess des Immobilienerwerbs unter optimaler Berücksichtigung Ihrer Interessen. In Deutschland muss der Kaufvertrag über Immobilien notariell beurkundet werden. Auf Wunsch arrangiere ich für Sie die notwendigen notariellen Termine.   

Gerne erledige ich dies für Sie.

Rechtsgebiete

Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien ergeben sich auch in Fällen der Vermögensteilung im Fall einer Scheidung, bei der Vererbung von Immobilien zugunsten eines oder mehrerer Erben. Lassen Sie sich nicht unnötig hetzen. Kurzfristige Entscheidungen können hohe Risiken beim Kauf von Immobilien beinhalten. Der Grundstückskaufvertrag oder der Kaufvertrag über eine Immobilie (z. B. Wohnung, Haus) und der Inhalt des Grundbuchs bezüglich des gewünschten Objekts sollten meiner Empfehlung nach idealerweise vor Vertragsunterzeichnung von einem Juristen geprüft werden. Koordinieren Sie Ihr Vorgehen mit einem Rechtsanwalt, um Streitigkeiten und erhebliche finanzielle Risiken von vornherein zu vermeiden.